Zusteller werden: Nebenjob für alle ab 13 Jahren
Bei uns kannst Du im Rheinland, am Niederrhein und im Bergischen Land Dein eigenes Geld verdienen und damit Dein Taschengeld aufbessern. Das geht als Nebenjob, Minijob oder auch als Ferienjob. Dabei bringt Dir Zeitungen austragen eine Menge Vorteile: Du bewegst Dich, stärkst Deine Fitness und verdienst dabei als Zusteller sogar noch Geld. Wie das funktioniert, erfährst Du hier!
Zeitungen austragen ist übrigens einer der wenigen Jobs, die Du bereits mit einem Alter ab 13 Jahren ausüben darfst.
Ganz einfach bei zusteller.de bewerben
Wenn Du vorab noch mehr Informationen zu Deinem neuen Schülerjob benötigst, besuche uns doch ganz einfach auf Instagram @zustellerde. Hier erfährst Du welche Qualifikationen erforderlich sind, um als Schüler für uns tätig zu werden.
Du suchst Stellenangebote in Deiner Nachbarschaft als Zeitungszusteller?
Du kannst uns gerne montags bis freitags von 10.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 / 58 05 95 70 anrufen. Wenn Du möchtest, kannst Du uns auch sofort eine E-Mail an bewerbung@zusteller.de senden.
Das solltest Du als Zusteller mitbringen
Wenn Du als Zusteller in diesem Job Prospekte oder Zeitungen austragen möchtest, benötigst Du keine Vorkenntnisse. Was Du mitbringen solltest ist jedoch Spaß an der Arbeit und Freude an der Bewegung. Ein guter Orientierungssinn ist ebenfalls vorteilhaft. Dafür bekommst Du Deinen eigenen Bezirk in Deinem Umfeld und verdienst Dir nebenbei noch Geld bei diesem tollen Nebenjob in Teilzeit.
FAQ FÜR ELTERN
Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte für uns als Zusteller tätig werden? Im folgenden Abschnitt finden Sie alle nötigen Informationen zum Berufsbild des Zustellers und Hinweise zu den gesetzlichen Vorgaben.
Was ist bei Krankheit oder Urlaub?
Sollte Ihr Kind plötzlich krank werden, sollten Sie den Ihnen zugewiesenen Ansprechpartner umgehend informieren. Sollten Sie einen Familienurlaub planen, möchten wir Sie bitten uns dies frühzeitig mitzuteilen. So sind wir in der Lage rechtzeitig für eine Aushilfe zu sorgen. Sollten Sie jemanden kennen, der gerne die Vertretung übernehmen möchte, freuen wir uns über eine Kontaktvermittlung.
Welche Voraussetzungen sollte Ihr Kind erfüllen
Die einzige Voraussetzung, die Ihr Kind erfüllen sollte ist, dass es mindestens 13 Jahre alt sein muss.
Ihr Kind möchte den Zustellerjob erst einmal testen?
Auch das ist natürlich kein Problem. Bevor wir ein Arbeitsverhältnis eingehen, kann sich Ihr Kind den Nebenjob erst einmal anschauen. Zudem gibt es, wie bei jedem ordentlichen Arbeitsverhältnis, eine Probezeit. In dieser Zeit ist auch ein kurzfristiges Beenden des Arbeitsverhältnisses möglich, sollte Ihrem Kind die Arbeit nicht zusagen.
Ihr Kind möchte Zusteller werden?
Sollte Ihr Kind sich dazu entscheiden, Zusteller bei zusteller.de in Düsseldorf zu werden, sammelt es schon jetzt die ersten Erfahrungen in der Berufswelt. Neben dem angenehmen Effekt, dass Ihr Kind auch noch sein eigenes Geld verdient, lernt es zudem verantwortungsvoll und selbstständig zu handeln.
Ist mein Kind versichert?
Natürlich ist Ihr Kind bei seiner Tätigkeit als Zusteller versichert. Gewährleistet wird der Schutz über die Bundesknappschaft. Als Unfallversicherung gilt die Versicherung unserer Berufsgenossenschaft.
Kann mein Kind für mehrere Unternehmen arbeiten?
Befindet Ihr Kind sich in der Ausbildung, sollten Sie vorab mit dem Ausbildungsbetrieb klären, ob eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist. Gesetzlich ist dies zwar problemlos möglich, allerdings ist nicht jeder Arbeitgeber damit einverstanden. Oft finden Sie hierzu bereits Angaben im Ausbildungsvertrag.
Was ist mit Tageszeitungen und Briefen?
Zusteller für tägliche Zeitungen sind meist zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens unterwegs. Magazine, Briefe und weitere adressierte Produkte werden zusammen mit der Tageszeitung zwischen 01-06 Uhr ausgetragen.
Was wird zugestellt?
Als Zusteller trägt Ihr Kind unadressierte und kostenlose Zeitungen oder Prospekte aus. Hierzu gehören Wochenblätter oder Anzeigenblätter. Als Wochenzeitung werden kostenlose, mehrseitige Druckerzeugnisse bezeichnet, die oft Prospekte enthalten. Diese werden als Direktverteilung zugestellt und auch Gemeindeblätter können dazugehören.
Zusätzlich werden an die Haushalte unadressierte Prospekte, Flyer, Broschüren oder Kataloge zugestellt. Prospekte sind ein- oder mehrseitige Werbemittel ohne Adresse. Hierzu gehören aber auch Post-It Verteilungen oder Türanhänger.
Was sind die Aufgaben des Zustellers?
Sollte Ihr Kind sich für den Job als Zusteller bei Zusteller.de interessieren, verteilt es verschiedene Medien wie Gemeindeblätter, Prospekte oder Zeitungen an private Haushalte, Gewerbebetriebe oder Einzelhandelsgeschäfte. Hierzu wird ihm ein fester Bezirk zugeteilt.