Deine Voraussetzungen
DU MÖCHTEST ZEITUNGEN ODER PROSPEKTE AUSTRAGEN?
Super! Hier verraten wir Dir, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst. Erfahre alles über Alter, Unterlagen & Co. und mach Dich fit für Bewerbung und Einstellungsgespräch.
WIE ALT MUSS ICH FÜR DEN SCHÜLERJOB SEIN?
Um Zeitungen auszutragen musst Du ein Mindestalter von 13 Jahren haben. Perfekt ist der Job für Schüler und Schülerinnen, denn Du kannst ihn super flexibel nach dem Unterricht in Deiner Freizeit erledigen.
MUSS ICH SPORTLICH SEIN, UM ZEITUNGEN AUSZUTRAGEN?
Du musst zwar kein Sport-Ass sein, aber auf jeden Fall Lust haben, Dich draußen zu bewegen. Denn pro Bezirk bist du circa zwei Stunden unterwegs. Ob mit dem Fahrrad oder zu Fuß – beim Zeitungen oder Prospekte zustellen kannst Du so um die Häuser ziehen, wie es Dir am besten passt.
MUSS ICH ZUVERLÄSSIG UND PÜNKTLICH SEIN?
Definitiv! Diese beiden Voraussetzungen sind für‘s Austragen von Zeitungen und Prospekten unverzichtbar. Manche Deiner Nachbarn warten schon auf ihre Zeitung und freuen sich darauf sie zu erhalten. Du übernimmst somit die Verantwortung dafür, sie rechtzeitig zu verteilen.
MÜSSEN MEINE ELTERN EINVERSTANDEN SEIN?
Ja, Deine Eltern müssen damit einverstanden sein, dass Du Zeitungen oder Prospekte zustellst. Voraussetzung für den Job ist, dass ein Elternteil den Arbeitsvertrag gemeinsam mit Dir unterschreibt. Auch beim Einstellungsgespräch muss ein Elternteil von Dir anwesend sein.
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?
Eine Schulbescheinigung, die stellt Dir das Sekretariat Deiner Schule aus.
Deine Sozialversicherungsnummer, die bekommst du von Deiner Krankenkassen.
Deine Steuer-Identifikationsnummer - wenn Du noch keine hast, erhältst Du sie vom Finanzamt.